EHRENORDNUNG
1. Ehrenmitgliedschaft aufgrund besonderer Verdienste und langjähriger Treue zum Verein

1.1 Zu Ehrenmitgliedern des VfB Pfinzweiler e.V. können Mitglieder ernannt werden, die dem Verein mindestens 50 Jahre ununterbrochen angehören.

1.2 Weiterhin können Mitglieder, die dem Verein noch keine 50 Jahre angehören, sich aber durch besondere Vereinsarbeit verdient gemacht haben, auf Antrag des Gesamtvorstands zum Ehrenmitglied ernannt werden.

1.3 Um zum Ehrenmitglied ernannt werden zu können, muss das Mitglied mindestens das 60. Lebensjahr im Kalenderjahr der Ehrung vollendet haben.

1.4 Für die Ehrenmitglieder ist folgende Beitragsregelung maßgebend: Ehrenmitglieder nach Punkt 1.1, 1.2 und 1.3 sind auf Antrag des Ehrenmitglieds bei Renteneintritt beitragsfrei.

2. Ehrungen aufgrund besonderer Verdienste und langjähriger Treue zum Verein

2.1 Für besondere Verdienste und langjährige Mitgliedschaft können Mitglieder wie folgend geehrt werden:

a) Mitglieder der Verwaltung für 15-jährige Mitgliedschaft mit der Ehrennadel in Bronze und Urkunde

b) Mitglieder der Verwaltung für 20-jährige Mitgliedschaft mit der Ehrennadel in Silber und Urkunde

c) Mitglieder der Verwaltung für 25-jährige Mitgliedschaft mit der Ehrennadel in Gold und Urkunde

d) Vereinsmitglieder für 25-jährige Mitgliedschaft mit der Ehrennadel in Bronze und Urkunde

e) Vereinsmitglieder für 40-jährige Mitgliedschaft mit der Ehrennadel in Silber und Urkunde

f) Vereinsmitglieder für 60-jährige Mitgliedschaft mit der Ehrennadel in Gold und Urkunde

2.2 Ehrungen auf Verbandsebene können nach den Richtlinien der Ehrenordnung des Badischen Fußballverbandes durch den Gesamtvorstand beantragt werden.

2.3 Die Ehrungen sind im Rahmen einer dem Anlass entsprechenden Veranstaltung, beispielsweise der jährlichen Generalversammlung, durchzuführen.

3. Ehrungen zu Geburtstagen und Jubiläen

3.1 Jedes Mitglied wird anlässlich des 60. Geburtstags vom Mitgliederbeauftragten oder einem Beauftragten des Gesamtvorstands mit einem Blumenstrauß geehrt.

3.2 Anlässlich des 70. Geburtstags wird jedes Mitglied vom Mitgliederbeauftragten oder einem Beauftragten des Gesamtvorstands besucht und mit einem Geschenk geehrt.

3.3 Weitere Besuche und Ehrungen ab dem 70. Geburtstag werden im fünfjährigen Rhythmus vom Mitgliederbeauftragten oder einem Beauftragten des Gesamtvorstands vorgenommen.

4. Inkrafttreten und Kommunikation der Ehrenordnung

4.1 Die Ehrenordnung des VfB Pfinzweiler tritt durch eine Abstimmung des Vorstandsgremiums mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit in Kraft.

4.2 Änderungen oder Erweiterungen der Ehrenordnung müssen in einer Abstimmung des Gesamtvorstands mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit bestimmt werden und durch den Schriftführer in einer neuen Version der Ehrenordnung niedergeschrieben werden.

4.3 Die Mitglieder des VfB Pfinzweiler müssen über das Inkrafttreten und mögliche Änderungen der Ehrenordnung im Rahmen einer dem Anlass entsprechenden Veranstaltung, beispielsweise der jährlichen Generalversammlung, informiert werden.

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